Jagen in den Wäldern Niedersachsens
Jagdmöglichkeiten für Privatpersonen
Die Niedersächsischen Landesforsten beteiligen in hohem Maße private Jägerinnen und Jäger an der Jagdausübung. Dabei kann je nach Zeit und Möglichkeiten aus einer Vielzahl von Jagdmöglichkeiten gewählt werden.
Jahresjagderlaubnisse
Über die Vergabe von Jahresjagderlaubnissen streben die Forstämter eine vertrauensvolle und vor allem langfristige Zusammenarbeit mit engagierten Jägerinnen und Jägern an, die in den Jagdbetrieb integriert werden. Dabei stehen Jahresjagderlaubnisse mit oder ohne festen Pirschbezirk sowie ohne
oder mit Wildbretübernahme zur Wahl, wobei die NLF im Sinne
einer integrierten Wildbretvermarktung gerade letztere Form des Jahresjagderlaubnisscheines favorisieren. Auch individuelle Einzelwünsche können Teil dieser Vereinbarung sein, wie z. B. die zusätzliche Teilnahme an Bewegungsjagden oder wo möglich die Einladung von eigenen Jagdgästen.
Stimmt die Vertrauensbasis zwischen beiden Parteien, ist hier
vieles möglich.
Einzeljagderlaubnisse auf Rehbock, Hirsch und Widder
Die Einzeljagd auf Trophäenträger kann über einen Kurzjagderlaubnisschein erfolgen. Er berechtigt zu einem dreitägigen Jagdaufenthalt im Revier und kann auf Wunsch um jeweils weitere drei Tage verlängert oder zu einem späteren Zeitpunkt neu ausgestellt werden. Der Kurzjagderlaubnisschein bietet sich vor allem an für die Jagd auf Rehböcke, Schmalrehe und Überläufer im Mai sowie auf Rot-, Damhirsche und Muffelwidder im Herbst. Darüber hinaus bieten viele Forstämter auf die dortigen jagdlichen Verhältnisse angepasste Angebote an wie z. B. Rehbockwochen oder Jagdhüttenaufenthalte.
Bewegungsjagden
Einige Niedersächsische Forstämter bieten die Teilnahme an in der Regel
eintägigen Bewegungsjagden auf alle in Niedersachsen vorkommenden Schalenwildarten an. Ein Angebotsschwerpunkt liegt in den Regionen mit hohem Schwarzwildvorkommen im Nordosten des Landes. Dabei legen wir
großen Wert auf weidgerechtes und tierschutzgerechtes Jagen im Rahmen unseres professionellen Jagdbetriebes. Wir erwarten von unseren Gästen, dass diese elementaren Grundregeln der Jagd, aber auch die zu Beginn der Jagd bekannt gegebenen Regeln, beachtet werden. Gerne nehmen wir daher vor allem die Anmeldung von Gruppen entgegen, die Interesse an einer
langfristigen Partnerschaft mit den NLF haben.
Jagdverpachtung
Pachtreviere zwischen i. d. R. 75 und 150 ha werden überwiegend nach dem Meistgebotsverfahren und rechtzeitig vor Jagdbeginn in den Weihnachtsausgaben der bekannten Jagdzeitschriften sowie unter www.landesforsten.de bekannt gegeben. Die Verpachtung eines Jagdreviers bedeutet für beide Parteien ein mindestens neunjähriges Vertragsverhältnis.
Im Meistgebotsverfahren behalten sich die NLF die Auswahl unter den drei Höchstbietenden vor. Dabei legen wir vor allem Wert darauf, dass die Pächterin oder der Pächter die waldbaulichen Ziele der NLF und unsere aus der PEFC- Zertifizierung resultierenden Verpflichtungen mitträgt.
Wenn Sie sich für die Teilnahme an der Jagd in den NLF interessieren oder mehr wissen wollen über Möglichkeiten, Termine und Kosten, wenden Sie sich bitte mit dem Download-Vordruck an das Forstamt Ihrer Wahl:
Vordruck zum Download als pdf-Datei
Anschriftenliste Forstämter
Jagen in den Landesforsten (Broschüre, pdf-Datei 1,4 MB)
Jagen in den Landesforsten (Broschüre; pdf 1,4 MB)





