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Waldbewertung
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Was ist Waldbewertung?
Die Waldbewertung befasst sich mit der Ermittlung von Waldwerten verschiedenster Art, die sich aus der forst- und waldwirtschaftlichen Benutzung des Grund und Bodens ergeben. Das Objekt der Bewertung ist in der Regel Wald nach Bundeswaldgesetz (BWaldG) sowie nach Wald- oder Forstgesetzen der Länder.
Wozu braucht man Waldbewertung?
Die Waldbewertung liefert vorrangig Geldwerte für aufstockende Waldbestände.
- bei Kauf- oder Tausch im Freien Grundstücksverkehr
- bei Enteignung und anderem Grundstücksverkehr aus öffentlich-rechtlichem Anlass (Entschädigungswert)
- im Schadensfall (Schadensersatz)
- sowie von Sonderwerten für steuerliche und andere Zwecke, z.B. dauernde Waldnutzungsrechte.
Wie ist die Waldbewertung in Niedersachsen organisiert?
Waldbewertung wird sowohl von verschiedenen öffentlichen Dienststellen als auch von privaten Sachverständigen geleistet. Für weitere Informationen klicken Sie auf die in blauer Schrift dargestellten Bezeichnungen.
- Niedersächsische Landesforsten
- Landwirtschaftskammer Niedersachsen
- Abteilung Steuer der Oberfinanzdirektion Niedersachsen, Standort Oldenburg (Bewertung für steuerliche Zwecke)
- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Geschäftsbereich Bundesforst, Wertermittlung und Landwirtschaft Hannover
Bundesforstverwaltung(Bewertung von Wald im Eigentum des Bundes oder bei Beanspruchung durch den Bund) - Private Sachverständige: Ein Verzeichnis der öffentlich bestellten Forstsachverständigen finden Sie auf der Homepage der Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Welche Hilfsmittel stehen für die Waldbewertung zur Verfügung?
1986 haben sich einige Dienststellen (Landesforstverwaltung, Steuerverwaltung sowie die Landwirtschaftskammern Hannover und Weser-Ems), die in Niedersachsen Waldwerte für öffentliche und private Zwecke ermitteln, auf gemeinsam erarbeitete Richtlinien als Grundlage ihrer Arbeit geeinigt.
Die Richtlinien heißen Waldbewertungsrichtlinien, abgekürzt WBR 2008, und wurden im Jahr 2008 grundlegend überarbeitet. Sie wurden vom Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Vebraucherschutz und Landesentwicklung im Nds. Ministerialblatt (2009, S. 225) neu veröffentlicht.
Die Niedersächsischen Landesforsten geben dazu ergänzende Tabellen, Vordrucke und Hinweise nach gemeinsamer Beratung heraus.
Basis der WBR 2008 sind die ‚Richtlinien für die Ermittlung und Prüfung des Verkehrswerts von Waldfläche und für Nebenentschädigungen' (WaldR) des Bundes.
Die Niedersächsischen Landesforsten stellen darüber hinaus ein Rechenprogramm - WB2008 - für die Waldwertrechnung zur Verfügung. Es besteht für Dritte die Möglichkeit, Daten errechnen zu lassen oder eine Programmlizenz zu erwerben.
Wie kommen Sie an die Waldbewertungs-Richtlinien heran?
Die nachfolgenden Dateien können Sie
- als CD oder Papierversion bestellen
- betrachten und kostenlos herunterladen. Die Dateien können einzeln aufgerufen werden. Wo es uns sinnvoll erscheint, sind Dateien für das Herunterladen auch zusammengefasst. Die WBR 2008 sind als pdf-Datei formatiert.
Kann Waldvermögen zu Bilanzierungszwecken bewertet werden?
Die Niedersächsischen Landesforsten bieten insbesondere den Kommunen als Dienstleistung eine Waldvermögensbewertung zu Bilanzierungszwecken an.
Das Verfahren entspricht der mehrheitlich in der Bundesrepublik von öffentlich-rechtlichen Forstverwaltungen angewendeten, in vergleichbarer Weise auch von der Niedersächsischen Landwirtschaftkammer gehandhabten Methodik, die auf die Regelungen im Handelsgesetzbuch angepasst ist.
Die Gutachtenerstellung erfolgt auf Basis der in Niedersachsen geltenden Waldbewertungsrichtlinien (WBR 2008) mit Hilfe des Waldbewertungsrechenprogramms WB2008.
Der Umfang und damit auch die Kosten des Gutachtens richten sich nach dem vereinbarten Arbeitsaufwand, mindestens jedoch 400 € zzgl. USt.
Näheres zum Verfahren ist im Merkblatt beschrieben.


