Jagd und Wild
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Jagen in den Niedersächsischen Landesforsten –
Verantwortung für Wald und Wild
Die Bedeutung der Jagd in den Niedersächsischen Landesforsten
Wild ist untrennbar mit dem Lebensraum Wald verbunden und nimmt bei dessen nachhaltiger Bewirtschaftung eine zentrale Bedeutung ein.
Mit der Jagd schaffen und erhalten wir waldverträgliche Schalenwildbestände. Die Verjüngung der Waldbaumarten muss weitgehend ohne Schutzmaßnahmen gelingen. Dadurch stellen wir sicher, dass unsere Wälder auch in Zukunft die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion optimal erfüllen.
Die Jagdmethoden in den Niedersächsischen Landesforsten sind auf die Bejagung des Schalenwildes ausgerichtet und halten den Jagddruck so gering wie möglich. Aus unserer Verpflichtung gegenüber dem Tierschutz verlangen wir für jegliche Beteiligung an der Jagd in den NLF (nicht nur für Gesellschaftsjagden) von allen Jägerinnen und Jägern einen aktuellen Schießübungsnachweis.
Ziele und Grundsätze der Jagd in den Landesforsten
Für die Jagd in den NLF gelten nach Beschluss des Verwaltungsrates die folgenden Eigentümerziele und Grundsätze:
- Die Jagd in den NLF dient der Umsetzung waldbaulicher Ziele. Ziel der Jagd ist es, Schalenwildbestände auf ein ökosystemverträgliches Niveau zu regulieren.
- Die Jagdmethoden in den NLF sind auf die effiziente Bejagung des wiederkäuenden Schalenwildes ausgerichtet. Sie sollen den Wildbestand effektiv regulieren und gleichzeitig den Jagddruck so gering wie möglich halten.
- Die Fütterung von Wild außerhalb von gesetzlichen Notzeiten ist in den NLF untersagt.
- Mitjäger leisten einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der jagdlichen und waldbaulichen Ziele.
- Die Zusammenarbeit mit den Jagdbehörden ist auf die Erreichung der jagdlichen und waldbaulichen Ziele ausgerichtet.
- Gesetzliche Bestimmungen und fachliche Ansprüche der Wildbrethygiene und die Ansprüche an eine verbraucherorientierte Vermarktung bestimmen den Umgang mit erlegtem Wild. Belange des jagdlichen Brauchtums treten dahinter zurück.
- Die Erreichung aller waldbaulichen und jagdlichen Ziele erfolgt unter Beachtung des Prinzips der Wirtschaftlichkeit. Die Verhinderung von Vermögens- und Ökosystemschäden durch Wildschäden hat Vorrang gegenüber kurzfristigen Erträgen aus der Jagd.