Windenergie
im niedersächsischen Wald
Partner für die Projektierung von Windenergieanlagen gesucht
Die Niedersächsischen Landesforsten (NLF) möchten als größter Flächen- und Waldeigentümer Niedersachsens die behutsame Öffnung des Waldes für den Bau von Windenergieanlagen (WEA) nutzen und ihren Beitrag zur Energiewende leisten.
Mit Verabschiedung des neuen Windenergieerlasses sind dafür die politischen Rahmenbedingungen zur Nutzung von Waldflächen für die Windenergie geschaffen. Unter Berücksichtigung der Auflagen des LROP soll die Errichtung von Windenergieanlagen im Wald bzw. die Ausweisung von entsprechenden Vorrang- oder Eignungsgebieten durch die regionale Raumordnungsplanung möglich werden.
In diesem Zusammenhang werden windenergieanlagenprojektierende Firmen gesucht, die Interesse an der Errichtung und am Betrieb von Windenergieanlagen auf Flächen der Niedersächsischen Landesforsten haben und bereit sind, entsprechende Standortsicherungsverträge zu schließen.
Die Kriterien zur behutsamen Öffnung des Waldes für die Errichtung von Windenergieanlagen werden im neuen Landesraumordnungsprogramm formuliert, mit dessen Inkrafttreten 2022 gerechnet wird.
Die Flächenpotenziale, die sich durch Anwendung der Kriterien gemäß LROP-Entwurf I ergeben, werden in Losen ausgeboten. Die Flächenkulisse von insgesamt 12 Losen stellen die NLF unter folgendem Link in Form von GIS-Layern zur Verfügung. Abstandsvorgaben wurden nicht berücksichtigt.
Hier finden Sie die Shape-Dateien zum Download
Das Passwort zur Einsichtnahme in die Daten ist schriftlich beim Sachgebiet „Leistungen für Dritte“ abzufragen.
Bitte reichen Sie Ihr Angebot über das Angebotsformular für Los 10 „Westniedersächsisches Tiefland – Rotenburg“ bis zum 19.08.2022 ein.


Im Falle eines Zuschlags erhalten Sie die Möglichkeit, innerhalb der jeweiligen Losfläche bis zu drei Projektgebiete ausfindig zu machen, gemeinsam mit den NLF für die Aufnahme in die Regionalen Raumordnungsprogramme zu werben sowie dort Windparks zu projektieren und später zu betreiben. Die Projektgebiete sind spätestens sechs Monate nach Standortsicherungsvertragsabschluss seitens der jeweiligen Firma zu benennen, vorzustellen und als Anlagen zum Standortsicherungsvertrag zu nehmen. Dieser erstreckt sich dann nur noch auf die Projektgebiete, die ab Vertragsunterzeichnung acht Jahre für die jeweilige Firma reserviert sind. Die Firmen, mit denen die Standortsicherungsverträge geschlossen wurden, verpflichten sich, das öffentlich-rechtliche Genehmigungsverfahren innerhalb von max. drei Jahren nach Schaffung der öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen durch Ausweisung eines Vorrang- oder Eignungsgebietes für Windenergie zu beantragen.
Das Standortsicherungsentgelt wird ab Nennung der Projektgebiete fällig und bezieht sich auf die Projektgebietsfläche. Ab dem Zeitpunkt, ab dem rechtskräftig ausgewiesene Vorrang- oder Eignungsgebiete vorliegen, erstreckt sich das Standortsicherungsentgelt auf die der NLF gehörende Fläche innerhalb des jeweiligen Vorrang- oder Eignungsgebietes.
Mit Ihrer Angebotsabgabe erkennen Sie den Standortsicherungsvertrag samt anhängendem Gestattungsvertragsmuster unwiderruflich an. Im Falle eines Zuschlags werden Sie den Vertrag in der hier vorgelegten Form schließen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Sachgebiet „Leistungen für Dritte“.

Unterlagen zum Download
Hier finden Sie den Standortssicherungsvertrag samt Gestattungsvertragsmuster sowie die Angebotsunterlage.

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