Windenergie
im niedersächsischen Wald
Partner für die Projektierung von Windenergieanlagen gesucht
Die Niedersächsischen Landesforsten (NLF) möchten als größter Flächen- und Waldeigentümer Niedersachsens die behutsame Öffnung des Waldes für den Bau von Windenergieanlagen (WEA) nutzen und ihren Beitrag zur Energiewende leisten.
Mit Verabschiedung des neuen Windenergieerlasses sind die politischen Rahmenbedingungen zur Nutzung von Waldflächen für die Windenergie geschaffen worden. Unter Berücksichtigung der Auflagen des LROP soll die Errichtung von Windenergieanlagen im Wald bzw. die Ausweisung von entsprechenden Vorrang- oder Eignungsgebieten durch die regionale Raumordnungsplanung möglich werden.
In diesem Zusammenhang werden windenergieanlagenprojektierende Firmen gesucht, die Interesse an der Errichtung und am Betrieb von Windenergieanlagen auf Flächen der Niedersächsischen Landesforsten haben und bereit sind, entsprechende Standortsicherungsverträge zu schließen.
Die Kriterien zur behutsamen Öffnung des Waldes für die Errichtung von Windenergieanlagen sind im neuen Landesraumordnungsprogramm formuliert.
Die Flächenpotenziale, die sich durch Anwendung der Kriterien gemäß LROP-Entwurf I ergeben, werden in Losen ausgeboten. Die Flächenkulisse von insgesamt 12 Losen stellen die NLF unter folgendem Link in Form von GIS-Layern zur Verfügung. Abstandsvorgaben zur Wohnbebauung wurden nicht berücksichtigt.
Hier finden Sie die Shape-Dateien zum Download
Das Passwort zur Einsichtnahme in die Daten ist schriftlich beim Sachgebiet „Leistungen für Dritte“ abzufragen.
Einzelfläche „Rettmar“
Bitte reichen Sie Ihr Angebot über das Angebotsformular für die Einzelfläche „Rettmar“ bis zum 17.01.2025 ein.
Einzelfläche „Bienenbüttel“
Bitte reichen Sie Ihr Angebot über das Angebotsformular für die Einzelfläche „Bienenbüttel“ bis zum 17.01.2025 ein.
Einzelfläche „Behren“
Bitte reichen Sie Ihr Angebot über das Angebotsformular für die Einzelfläche „Behren“ bis zum 17.01.2025 ein.
Bitte geben Sie jeweils ein auf die Fläche spezifisch angepasstes Angebot ab.
Gerne können Sie sich bei Fragen an das Sachgebiet Leistungen für Dritte oder an das zuständige Forstamt wenden.
Im Falle eines Zuschlags, erhalten Sie die Möglichkeit, gemeinsam mit den NLF für die Aufnahme in das Regionale Raumordnungsprogramm zu werben sowie dort einen Windpark zu projektieren und später zu betreiben. Das genaue Projektgebiet ist spätestens sechs Monate nach Standortsicherungsvertragsabschluss seitens der jeweiligen Firma zu benennen, vorzustellen und als Anlagen zum Standortsicherungsvertrag zu nehmen.
Dieser erstreckt sich dann nur noch auf das Projektgebiet, das ab Vertragsunterzeichnung acht Jahre für die jeweilige Firma reserviert ist. Die Firmen, mit denen die Standortsicherungsverträge geschlossen wurden, verpflichten sich, das öffentlich-rechtliche Genehmigungsverfahren innerhalb von max. drei Jahren nach Schaffung der öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen durch Ausweisung eines Vorrang- oder Eignungsgebietes für Windenergie zu beantragen.
Das Standortsicherungsentgelt wird ab Nennung der Projektgebiete fällig und bezieht sich auf die Projektgebietsfläche. Ab dem Zeitpunkt, ab dem rechtskräftig ausgewiesene Vorrang- oder Eignungsgebiete vorliegen, erstreckt sich das Standortsicherungsentgelt auf die der NLF gehörende Fläche innerhalb des jeweiligen Vorrang- oder Eignungsgebietes.
Mit Ihrer Angebotsabgabe erkennen Sie den Standortsicherungsvertrag samt anhängendem Gestattungsvertragsmuster unwiderruflich an. Im Falle eines Zuschlags werden Sie den Vertrag in der hier vorgelegten Form schließen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Sachgebiet „Leistungen für Dritte“.
Im Falle eines Zuschlags, erhalten Sie die Möglichkeit, innerhalb der jeweiligen Losfläche bis zu drei Projektgebiete ausfindig zu machen, gemeinsam mit den NLF für die Aufnahme in die Regionalen Raumordnungsprogramme zu werben sowie dort Windparks zu projektieren und später zu betreiben. Die Projektgebiete sind spätestens sechs Monate nach Standortsicherungsvertragsabschluss seitens der jeweiligen Firma zu benennen, vorzustellen und als Anlagen zum Standortsicherungsvertrag zu nehmen. Dieser erstreckt sich dann nur noch auf die Projektgebiete, die ab Vertragsunterzeichnung acht Jahre für die jeweilige Firma reserviert sind. Die Firmen, mit denen die Standortsicherungsverträge geschlossen worden sind, verpflichten sich, das öffentlich-rechtliche Genehmigungsverfahren innerhalb von max. drei Jahren nach Schaffung der öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen durch Ausweisung eines Vorrang- oder Eignungsgebietes für Windenergie zu beantragen.
Das Standortsicherungsentgelt wird ab Nennung der Projektgebiete fällig und bezieht sich auf die Projektgebietsfläche. Ab dem Zeitpunkt, ab dem rechtskräftig ausgewiesene Vorrang- oder Eignungsgebiete vorliegen, erstreckt sich das Standortsicherungsentgelt auf die der NLF gehörende Fläche innerhalb des jeweiligen Vorrang- oder Eignungsgebietes.
Mit Ihrer Angebotsabgabe erkennen Sie den Standortsicherungsvertrag samt anhängendem Gestattungsvertragsmuster unwiderruflich an. Im Falle eines Zuschlags werden Sie den Vertrag in der hier vorgelegten Form schließen.
Unterlagen zum Download
Hier finden Sie den Standortssicherungsvertrag samt Gestattungsvertragsmuster sowie die Angebotsunterlage.
Standortssicherungsvertrag samt Gestattungsvertragsmuster
Standortssicherungsvertrag samt Gestattungsvertragsmuster für Einzelflächen
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