Waldbewertung
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Was versteht man unter Waldbewertung?
Was versteht man unter Waldbewertung? Die Waldbewertung befasst sich mit der Ermittlung von Waldwerten verschiedenster Art. Das Bewertungsobjekt ist in der Regel der forstwirtschaftlich genutzte oder nutzbare Wald inklusive Boden in Größen von wenigen 1.000 m² bis weit über 100 ha. Vorrangig geht es dabei um die Erstellung von Verkehrswertgutachten für den An- und Verkauf. Handelt es sich dabei um Grundstücksgeschäfte aus öffentlich-rechtlichem Anlass, z. B. weil Wald für den Bau einer Umgehungsstraße weichen muss, spricht man vom Entschädigungswert, der zu bestimmen ist. Eher selten ist der Schadenersatzfall, das heißt wenn ein Waldbestand rechtswidrig genutzt oder beschädigt wurde.
FAQ zur Waldbewertung
Der Geschäftsbereich Waldbewertung ist bei den Nds. Landesforsten zentralisiert und in der Betriebsleitung in Braunschweig angesiedelt. Hier erfolgen die Waldwertberechnungen, die Weiterentwicklung der Bewertungsverfahren, die Mitarbeit in verschiedensten Arbeitskreisen und die fachliche Beratung Dritter. Die Forstämter sind für die Waldbewertung für eigene Zwecke im Rahmen festgelegter Wertgrenzen zuständig.
Die Nds. Landesforsten benötigen Waldwertermittlungen vorrangig für eigene Grundstücksgeschäfte und haben so neben dem Bewertungs-Know-how auch die erforderliche landesweite Marktkenntnis aus einem jährlichen Flächenumsatz unterschiedlichster Einzelobjekte.
Bei der Verkehrswertermittlung wird -vereinfacht dargestellt- aus dem Boden- und dem Bestandeswert nach dem Alterswertfaktorenverfahren unter Berücksichtigung objektspezifischer Zu- und Abschläge der Verkehrswert hergeleitet. Hierzu werden Lage, Zustand, Nutzungsmöglichkeiten, Erreichbarkeit und Befahrbarkeit der Fläche sowie Baumarten, Alter, Leistungsfähigkeit und Güte des Bestandes herangezogen bzw. eingeschätzt.
Bei Entschädigungsfällen kommen oftmals u. a. Berechnungen der Hiebsunreife, Randschäden, Restbetriebsbelastungen, Erwerbsverluste und Bodenverkehrswertminderungen hinzu. In diesem Zusammenhang muss auch die Jagdwertminderung mit ihren eigenen Verfahren, z. B. den JagdH 2001 des Bundesministeriums der Finanzen erwähnt werden.
Renditebetrachtungen spielen insbesondere bei der Anteilswertermittlung von ideellen Forstgenossenschaften eine Rolle.
Einzelbaumbewertungen nach forstlichen Gesichtspunkten z. B. auf Basis eigener Schätzwerttabellen werden in besonderen Fällen vorgenommen.
Eine sehr untergeordnete Rolle im Wald spielt dabei die Methode KOCH. Sie kann nämlich nur dann angewandt werden, wenn ein Baum unter gärtnerischen Gesichtspunkten, z. B. als Gedenkbaum, gepflanzt und erzogen wurde.
Grundsätzlich immer dann, wenn man selbst keine oder nur eine ungenaue Vorstellung über den Wert des Waldes hat oder eine neutrale Einigungsgrundlage benötigt. Ab etwa 10.000 m² (1 ha) stehen die Kosten von im Mittel zwischen 500 und 1.000 EUR für ein Waldwertgutachten im angemessenen Verhältnis zum Verkehrswert, wenn man z. B. vor der Frage steht, ob der Wald für 1,20 EUR/m² verkauft werden soll oder doch eher 1,40 EUR/m² erbringen müsste.
Im Entschädigungsfall muss in der Regel der Maßnahmenträger bzw. der Schädiger die Gutachtenkosten übernehmen.
Die Nds. Landesforsten führen Waldbewertungen als Dienstleistung für alle Waldbesitzarten durch. Die Kosten richten sich nach dem tatsächlichen Aufwand.
Das Nds. Landwirtschaftsministerium (ML) hat Richtlinien zur Waldbewertung (WBR 2020) erlassen, die zuletzt zum 1.1.2020 neu herausgeben und im Nds. Ministerialblatt Nr. 48/2019, Seite 1774 veröffentlicht wurden. Sie sind verbindlich für die Niedersächsischen Landesforsten (NLF), die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) und das Landesamt für Steuern Niedersachsen (LStN). Darüber hinaus werden die WBR aber auch von den meisten privaten Sachverständigen in Niedersachsen verwendet, da sie den allgemein anerkannten fachlichen Standard abbilden. Ein Arbeitskreis unter der Leitung des ML, bestehend aus den NLF, der LWK, dem LStN sowie beratend der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Sparte Bundesforst, beschließt regelmäßig über die Aktualisierung der für die Waldbewertung zusätzlich notwendigen Basisdaten, wie z.B. Holzpreise oder Holzerntekosten. Die NLF leisten hierfür die erforderliche fachliche Zuarbeit und unterstützen andere Landesbehörden sowie Dritte bei der Anwendung der WBR.
Basis der WBR 2020 sind die ‚Richtlinien für die Ermittlung und Prüfung des Verkehrswerts von Waldfläche und für Nebenentschädigungen (WaldR) des Bundes.
Die NLF stellen darüber hinaus ein Rechenprogramm – WB2020 – für die Waldwertrechnung zur Verfügung. Es besteht für Dritte die Möglichkeit, Daten berechnen zu lassen oder eine Programmlizenz zu erwerben.
Die Niedersächsischen Landesforsten bieten insbesondere den Kommunen als Dienstleistung eine Waldvermögensbewertung zu Bilanzierungszwecken an.
Das Verfahren entspricht der mehrheitlich in der Bundesrepublik von öffentlich-rechtlichen Forstverwaltungen angewendeten, in vergleichbarer Weise auch von der Niedersächsischen Landwirtschaftkammer gehandhabten Methodik, die auf die Regelungen im Handelsgesetzbuch angepasst ist.
Die Gutachtenerstellung erfolgt auf Basis der in Niedersachsen geltenden Waldbewertungsrichtlinien mit Hilfe des Waldbewertungsrechenprogramms WB2020.
Der Umfang und damit auch die Kosten des Gutachtens richten sich nach dem vereinbarten Arbeitsaufwand, mindestens jedoch 400 € zzgl. USt.
Die Dateien können unter „Downloads Waldbewertung“ einzeln aufgerufen werden. Wo es uns sinnvoll erscheint, sind Dateien für das Herunterladen auch zusammengefasst.
Die Waldbewertungsrichtlinien sind als pdf-Datei formatiert.
Downloads Waldbewertung
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