Traditionsreiche Grillhütte herausgeputzt
Traditionsreiche Grillhütte herausgeputzt
Forstamt Saupark renoviert 50 Jahre alte Grillhütte
(Feggendorf) Um den Waldbesuchern zur Grillsaison einen idyllischen Grillplatz unter Süntelbuchen zu bieten, haben die Forstwirte des Forstamtes Saupark die Grillhütte bei Feggendorf erneuert.
In der Försterei Lauenau der Niedersächsischen Landesforsten gibt es einen Grillplatz, der für die Waldbesucher zur Verfügung steht. Über eine Anmeldung bei Revierleiter Ralph Weidner können sich die Besucher ihren Platz unter den besonderen Süntelbuchen reservieren: „Wir befinden uns zwar grundsätzlich in einer recht heiklen Zeit, da es in den vergangenen Monaten extrem trocken war und die Waldbrandgefahr daher sehr hoch ist. Momentan ist die Situation hier vor Ort durch die Regengüsse aber entschärft, sodass sich die Interessierten gerne anmelden können. Ich habe einen extra großen Grillrost, den ich zur Verfügung stelle. Mehrere Bänke und die für unsere Region ganz besonders gewachsenen Süntelbuchen machen den Grillplatz bei Feggendorf zu etwas Besonderem.“
Wind und Wetter haben in den vergangenen 50 Jahren ihre Spuren an der Hütte hinterlassen. Nun haben die Forstwirte der Landesforsten aus Lauenau das Dach und weitere Bauteile erneuert: „Wir haben das alte Dach heruntergenommen, da es sehr marode war und auch optisch nichts mehr hermachte. Dabei fiel uns auf, dass auch einige der Stützbalken erneuert werden mussten. Aus heimischem Lärchenholz haben wir die gesamte Hütte erneuert, sodass diese wieder in einem tollen Zustand ist“, erklärt Jörg Gewers, der zusammen mit seinen Kollegen Florian Wilkening und Jens Bittner die Arbeiten an der Hütte durchgeführt hat.
Das Holz der Lärche eignet sich besonders gut für die Verwendung im Außenbereich, da das harte Kernholz sehr witterungsbeständig ist und nur schwer von Pilzen befallen werden kann.
„Die Grillhütte steht ab sofort wieder zur Verfügung und kann nach Anmeldung bei mir genutzt werden, sofern die Waldbrandgefahr dies zulässt“, erklärt Weidner.
Hintergrund:
Nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG, §35) gilt jährlich vom 1. März bis zum 31. Oktober im Wald und in gefährlicher Nähe dazu das Verbot Feuer zu entzünden oder zu rauchen. Das Grillen im Wald ist grundsätzlich lediglich auf vom Waldbesitzer eingerichteten Grillplätzen gestattet. Die Erlaubnis, den Grillplatz zu nutzen, erteilen die Landesforsten in Abhängigkeit der jeweiligen Waldbrandgefahr.
Bilder zum Download finden Sie HIER
Für die Presse bieten wir zu aktuellen Ereignissen und Meldungen Bilder und Texte zum Download an. Die zum Download angebotenen Fotos dürfen nur gemeinsam mit der Pressemitteilung oder dem Thema veröffentlicht werden, mit dem sie in Verbindung stehen und müssen mit einem ungekürzten Urheberrechtsnachweis versehen sein, wie er jeweils an den Abbildungen angeben ist.