Was darf ich aus dem Wald mitnehmen?
Unbekannte roden große Mengen von Aronstab
(Binnen/Nienburg) Dieser Tage haben Unbekannte ein größeres Vorkommen von Aronstab aus dem Binner Wald der Niedersächsischen Landesforsten entnommen. Das hat Folgen für den Wuchs der Pflanze im Wald. Und, es stellt sich die Frage, was und wieviel darf ich aus dem Wald mitnehmen?
Ausgestochen und Abgerissen
„Der Aronstab stand unter anderem in einer eingezäunten Waldfläche und wurde dort und in der Binner Schlucht selbst auf großer Fläche ausgestochen beziehungsweise ausgerissen. Schwarzwild können wir ausschließen, das wäre nicht über den Zaun gekommen“, erklärt Friederike Draber, Leiterin der zuständigen Försterei Uchte.
Regeln des Bundesnaturschutzgesetzes
Das Binner Holz ist kein ausgewiesenes Schutzgebiet. Dennoch gilt hier die Regelung des Bundesnaturschutzgesetzes, nach der es im Paragrafen 39 unter anderem heißt. „Es ist verboten (…) wild lebende Pflanzen ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten (…).“
„Handstraußparagraf“
Weiter heißt es in diesem Paragrafen: „Jeder darf (…) wild lebende Blumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter sowie Zweige wild lebender Pflanzen aus der Natur an Stellen, die keinem Betretungsverbot unterliegen, in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen und sich aneignen.“
Aronstab im Flachland selten
„Die Entnahme des Aronstabes im Binner Holz geht aus unserer Sicht über diesen „Handstraußparagrafen“ hinaus. Es sind so viele Pflanzenteile entfernt worden, dass wir fürchten müssen, dass der Aronstab hier nicht weiterwächst“, sagt Kerstin Geier, Försterin für Waldnaturschutz beim Forstamt Nienburg. Das ist insofern auch schade, weil es im niedersächsischen Flachland wenige Vorkommen des Aronstabes gibt.
Das Forstamt Nienburg hat den Vorfall zur Anzeige gebracht. Es bittet alle Waldbesuchenden darum sich an die geltenden Regeln zu halten.
Hintergrund
Der Gefleckte Aronstab (Arum maculatum) ist in Mitteleuropa verbreitet und wächst auf nährstoffreicheren, feuchteren Standorten. Charakteristisch ist die einblättrige blassgrüne bis trübviolette Blüte, welche von April bis Mai vor dem Blattaustrieb zu sehen ist. Die Beeren stehen dicht gedrängt am Fruchtstand und sind leuchtend rot. Der Aronstab ist in allen Pflanzenteilen sehr stark giftig.
Der Aronstab lockt mit Aas- und Harngeruch bestäubende Insekten, vor allem die Schmetterlingsmücke, an. Dabei produziert die Pflanze Wärme (um die 40 °C), welche bei der Verbreitung der Duftstoffe unterstützend wirkt. Angelockte Insekten fallen in den Blütenkessel. Nach der Bestäubung gibt der Aronstab sie wieder frei. Einen Nutzen haben die bestäubenden Insekten nicht, daher wird der Aronstab auch als Insektentäuschblume bezeichnet.
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