Massive Schäden auf Naturschutzfläche „Steinhöhe“

 In Forstamt Sellhorn, Regionale Presseregion Nordost

Forstamt Sellhorn stellt Strafanzeige

(Lüneburg) Das Niedersächsische Forstamt Sellhorn stellt Strafanzeige, nachdem es auf einer naturschutzrelevanten Fläche zu erheblichen Schäden durch illegale Quadbike-Befahrung gekommen ist.

Seltene Flora zerstört

Am 23.05 stellten die Forstexperten auf der Kompensationspoolfläche „Steinhöhe“ bei Lüneburg massive Schäden fest: Reifen schleuderten die feuchte Erde teilweise in den Seitenraum und hinterließen tiefe Spuren, die den Oberboden regelrecht abschliffen und dadurch die dortige Flora zerstörten. Aufgrund der deutlichen Spuren und der frischen Reifenabdrücke gehen die Forstexperten davon aus, dass die Täter die Fläche am Vortag während des starken Regens am 22. Mai 2024 befuhren.

Besonders betroffen ist ein Magerrasen, der zahlreiche wertvolle und gefährdete Arten beherbergt, darunter das Tausendgüldenkraut (Centaurium spp.), die Sandstrohblume (Helichrysum arenarium) und diverse Habichtskraut-Arten (Hieracium spp.). Auch im angrenzenden Waldgebiet stellten die Experten Schäden an empfindlichen Senken fest. Die Täter haben den Oberboden der Flächen komplett zerfahren, wodurch die ehemals artenreiche Vegetationsdecke aus charakteristischen Arten vernichtet wurde.

Diese Schäden betreffen nicht nur die Artenvielfalt, sondern auch den Kompensationspool der Niedersächsischen Landesforsten. Die zerstörten Flächen sind Teil der Ausgleichsmaßnahmen gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG), die das Forstamt für Dritte vorhält und entwickelt.

Schäden stellen traurigen Höhepunkt dar

Nils Mischke, Fachmann für Naturdienstleistungen, Waldökologie und Naturschutz im Forstamt Sellhorn, stellt fest, „Auf der Fläche kommt es immer wieder zu Vandalismus durch Müllablagerung und -verbrennung, sowie Grabe-Arbeiten, aber diese massive und aggressive Befahrung stellt bisher den traurigen Höhepunkt dar.“

Das Forstamt Sellhorn appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, die Naturflächen respektvoll zu behandeln und jegliche Befahrung mit Fahrzeugen auf diesen sensiblen Flächen zu unterlassen.

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