Forstwirtschaftsmeister*in mit vorhergehender Qualifizierung
Ausschreibung für die Tätigkeit als
Forstwirtschaftsmeister*in mit vorhergehender Qualifizierung
Das Niedersächsische Forstliche Bildungszentrum und das Landeszentrum Wald – Forstliches Bildungszentrum (Magdeburgerforth, Sachsen-Anhalt) veranstalten auch im Jahr 2025 einen Vorbereitungslehrgang auf die Prüfung zum/zur Forstwirtschaftsmeister*in.
Diese betriebliche Qualifizierung ist bedarfsorientiert und erfolgt, um freiwerdende Arbeitsplätze zu besetzen. Die Niedersächsischen Landesforsten schreiben hiermit folgende Arbeitsplätze als Forstwirtschaftsmeister*in aus:
- NFA Ahlhorn
- NFA Ankum (Ausbildung)
- NFA Göhrde (Ausbildung)
- NFA Grünenplan (Ausbildung)
- NFA Münden
- NFA Neuenburg (Naturdienstleistungen)
- NFA Neuhaus
- NFA Nienburg (Ausbildung)
- NFA Riefensbeek (Ausbildung)
- Forstliches Bildungszentrum
Bewerbungsberechtigt sind alle Forstwirte*innen der Nds. Landesforsten in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, welche folgende Kriterien erfüllen:
- erfolgreich abgeschlossene Ausbildung im Ausbildungsberuf Forstwirt*in und
- mindestens fünfjährige praktische Tätigkeit als Forstwirt*in
- Die fünf Jahre müssen bis zum Beginn der Qualifizierung (Januar 2025) absolviert sein
- Im Einzelfall können überdurchschnittliche Leistungen oder berufliche Erfahrungen einbezogen werden, die der Praxis als Forstwirt*in zumindest gleichwertig sind
Bewerbungsschluss ist der 13. Oktober 2024
Mit der Bewerbung ist eine schriftliche Einverständniserklärung zur Versetzung in eine der oben genannten Einsatzbereiche abzugeben.
Nach bestandener Forstwirtschaftsmeisterprüfung soll im Anschluss oder bei Vakanz (spätestens Ende 2026) die Versetzung erfolgen.
Der Lehrgang wird in Blöcken zu je 2 – 3 Wochen in Münchehof und Magdeburgerforth abgehalten. Er beläuft sich auf rund 22 Wochen, verteilt auf das ganze Jahr 2025.
Der zeitliche Ablauf der Blöcke sowie die Prüfungstermine folgen.
Für die Teilnehmer*innen am Vorbereitungslehrgang gilt der Tarifvertrag über die Fortbildung zum/zur Forstwirtschaftsmeister*in vom 16.09.1982 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 3 vom 23.04.2002.
Nach Beschluss des Verwaltungsrates der NLF wird abweichend von vorgenanntem Tarif während der Unterrichtsblöcke das volle Entgelt weitergezahlt.
Nach der erfolgreichen Qualifizierung wird die Tätigkeit als Forstwirtschaftsmeister*in übertragen. Der/die Forstwirt*in erhält eine persönliche Zulage über den Unterschiedsbetrag zu der Entgeltgruppe 8. Nach Bewährung in der sechsmonatigen Probezeit erfolgt eine Bestellung und damit einhergehende Höhergruppierung.
Für Tätigkeiten in der Ausbildung wird zusätzlich eine persönliche Zulage gewährt.
Es handelt sich um Vollzeitarbeitsplätze. Durch Möglichkeiten der flexiblen und familienorientierten Arbeitszeitregelungen unterstützen wir die Vereinbarkeit von
Familie und Beruf. Auch die Möglichkeit einer vollzeitnahen Teilzeit prüfen wir bei
bewerberseitigem Interesse.
Die NLF sind bestrebt, die Unterrepräsentanz von Frauen und Männern in den einzelnen Entgeltgruppen auszugleichen. In der Entgeltgruppe 8 TV-Forst sind Frauen bei den NLF unterrepräsentiert, daher werden Bewerbungen von Frauen besonders begrüßt.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
Die Teilnehmer*innen an den Auswahlgesprächen erhalten Reisekosten und Lohnfortzahlung durch die entsendenden Forstämter. Sie erfolgen voraussichtlich Ende Oktober 2024.
Eine dienstliche Beurteilung fließt in die Entscheidungsfindung ein.
Bewerber*innen bewerben sich bitte bis zum 13.10.2024 ausschließlich über diesen Link, mit folgenden Anlagen:
- Motivationsschreiben
- Bescheinigung zur Versetzung, Kenntnisnahme FoA und Kostenerstattung
- Prüfungszeugnis als Forstwirt*in
Telefonische Auskunft erteilt Ihnen gern das Sachgebiet Personalmanagement in der Betriebsleitung:
Frau Ditschun unter 0531 / 1298 – 431 oder
Herr Thiemann unter 0531 / 1298 – 432