Geocaching in den Landesforsten
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Die GPS-gestützte Suche nach den kleinen Schätzen, den Caches, wird immer beliebter. In Niedersachsen warten rund 52.000 Caches auf ihre Finder, viele davon in den Landesforsten.
Als Geocacher sind Sie uns willkommen, der Wald ist für Ihr Hobby ein attraktives Terrain. Sie dürfen ihn für ihr Hobby nutzen, wie auch Wanderer, Jogger, Radfahrerinnen und andere Erholungssuchende. Bitte respektieren Sie dabei die Natur und helfen Sie, den Wald als Lebens- und Wirtschaftsraum zu schützen und zu erhalten.
Um Ihnen das zu erleichtern, haben wir einige Infos und Hinweise für Sie zusammengestell.
Empfehlung für naturverträgliches Geocaching
in den Niedersächsischen Landesforsten
Allgemeines
Geocaching ist eine moderne Art der Schnitzeljagd, erfreut sich immer größerer Beliebtheit als Freizeitbeschäftigung für Jung und Alt und gewinnt daher zunehmend an Popularität. Geocacher, die Caches verstecken, sogenannte Owner, wählen gerne Bäume, Baumstümpfe, Felsen, Findlinge, Gewässerufer usw. als Versteck aus. Auch ist das Bestreben einiger Owner erkennbar, Finder in besonders reizvolle oder abgelegene Landschaften zu führen. Diese Orte können Brut-, Aufzuchts- oder Rückzugsgebiete für Tierarten oder Standorte seltener Pflanzenarten sein und sie können innerhalb von Schutzgebieten mit entsprechenden Schutzgebietsauflagen wie z.B. Wegegeboten liegen.
Über 50 % des Waldes der Niedersächsischen Landesforsten sind nach verschiedenen Schutzgebietskategorien geschützt. Allein 44.900 ha liegen in Naturschutzgebieten mit besonderen Betretungsregeln wie z.B. dem Wegegebot.
Mit diesem Papier werden Geocachern Informationen und Empfehlungen gegeben, um Konflikte zu vermeiden.
Rechtliche Einordnung von Geocaching
Nach NWaldLG (Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung) und den Ausführungsbestimmungen dazu bedarf es für das Verstecken von Caches der Erlaubnis des Grundeigentümers. In den Niedersächsischen Landesforsten ist naturverträgliches Geocaching zu Erholungszwecken grundsätzlich dann erlaubt, wenn
- es sich nicht um gewerbliche oder organisierte Veranstaltungen handelt,
- keine Konflikte mit anderen Nutzern entstehen (z.B. erhebliche Belästigung von anderen Erholungssuchenden, Jagdpächtern oder Jagderlaubnisscheininhabern),
- keine Rechtsverstöße gegen das Naturschutzrecht vorliegen (Stichworte Brut- und Setzzeit, Wegegebote in NSGs und Naturwäldern),
- dabei keine spürbaren Beschädigungen an Bäumen etc. entstehen.
Näheres regeln die Ausführungsbestimmungen zum NWaldLG.
Naturschutzaspekte
- Immer klären, ob ein vorhandener oder geplanter Cache sich in einem Schutzgebiet befindet!
- Die Owner sollten im Listing gut sichtbar auf die Lage im Naturschutzgebiet oder Naturwald (vollständig aus der Nutzung genommene und der natürlichen Entwicklung überlassene Wälder) insbesondere das Wegegebot hinweisen.
- Caches in Naturschutzgebieten und Naturwäldern sollten grundsätzlich vermieden werden. Im Ausnahmefall dürfen Caches nur unmittelbar am Weg versteckt werden; generelles Wegegebot!
- Der Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope muss auch außerhalb der Schutzgebiete berücksichtigt werden.
- Owner sollten in den cache-listings auf zu beachtende Regeln und örtliche Gegebenheiten hinweisen und um deren Beachtung bitten und/oder caches in besonderen Fällen (z.B. Holzeinschlag, Brut- und Setzzeiten) nötigenfalls deaktivieren.
- Moderne GPS-Geräte oder Smartphones verfügen über die Möglichkeit, Kartenmaterial bei der Navigation anzuzeigen. Das bietet dem Geocacher eine gute Möglichkeit immer einen naturverträglichen Weg während der Suche zu benutzen. Das direkte „abkürzen“ z.B. zwischen den Stationen ist daher zu vermeiden.
Sicherheit und Betretungsrecht
- Aus Sicherheitsgründen sind Waldbereiche, in denen der Holzeinschlag durchgeführt wird, nach §23 Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) gesperrt. Die Wege in diesen Bereichen werden durch Trassierbänder und Warnschilder gesperrt. Befolgen Sie in jedem Fall solche Sperrungen!
- Vermeiden Sie Caches in der Nähe jagdlicher Einrichtungen (Hochsitze, Kirrungen, Wildäcker). Dies dient nicht nur der Konfliktvermeidung mit Jagdpächtern und anderen Jagdberechtigten, sondern auch der persönlichen Sicherheit. Es kann vorkommen, dass bestimmte Waldbereiche im niedersächsischen Landeswald für die Dauer der Jagddurchführung (i.d.R. max. 1-2 Tage) kurzfristig gesperrt werden. Befolgen Sie in jedem Fall solche Sperrungen! Dies kommt in erster Linie während der Hauptjagdsaison von Oktober bis Januar vor.
Beachten Sie, dass:
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Waldkulturen
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Walddickungen
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Äcker in der Zeit vom Beginn ihrer Bestellung bis zum Ende der Ernte
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Wiesen während der Aufwuchszeit
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Weiden während der Aufwuchs- oder Weidezeit
gemäß §23 NWaldLG grundsätzlich nicht betreten werden dürfen.
Regeln für die Installation von Caches
Für das Verstecken, die Installation und das Aufsuchen von Caches oder den Zwischenstationen gilt:
- Keine Nägel in Bäume eingeschlagen (dies führt zu Holzverfärbungen).
- Keine einschnürenden Seile, Drähte, Verstrebungen etc. an Bäumen verwenden (Vitalitätsverluste).
- Keine Nutzung von Steigeisen, Haken u.ä.
- Grundsätzlich sollten nur naturverträgliche Materialien verwendet werden.
Werden Caches archiviert bzw. aufgegeben, sind Behälter und/oder Zwischenstationen vom Owner vollständig zu entfernen.
Rückmeldungen für die Owner
Die Owner sollten möglichst ihre Kontaktdaten in den Caches hinterlegen, um in Einzelfällen für Rückfragen für Geocacher und Vertreter der Niedersächsischen Landesforsten erreichbar zu sein.
Wenn Caches gefunden werden, die diesen Hinweisen und Regeln nicht entsprechen, sollten die Geocacher den Owner darauf aufmerksam machen, entweder im Log oder durch direkte Kontaktaufnahme. Der Owner sollte dann den Cache bzw. den Versteckort prüfen, den Cache ggf. verändern, im Einzelfall archivieren oder ggf. neu platzieren.
Erlaubnisse
Unter Beachtung der o.a. Hinweise bedarf es keiner formellen Genehmigung oder Erlaubnis durch die jeweils zuständigen Forstämter der Niedersächsischen Landesforsten. Sollte es Zweifel geben, ob Caches diesen Hinweisen entsprechen oder sie sich überhaupt im niedersächsischen Landeswald bewegen, können die Karten der jeweiligen Forstämter eine Orientierung geben. Sollten weitere Fragen bestehen, können Sie dort auch nach Klick auf das jeweilige Forstamt in der Karte die jeweiligen Kontaktadressen erfahren.
Andere Grundeigentümer können den Ausführungsbestimmungen zum NWaldLG folgend das Anlegen von Caches von ihrer Zustimmung in jedem Einzelfall abhängig machen.
Im Gegensatz zu dieser grundsätzlichen Erlaubnis in den Niedersächsischen Landesforsten werden solche Caches, deren Errichtung oder deren Aufsuchen z.B. die dauerhafte Zerstörung der Bodenvegetation infolge einer Pfadeinrichtung, die Verletzungen an Bäumen hervorrufen oder die Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen zur Folge haben, zu einer unzumutbaren Belastung des Grundeigentümers und der Natur und deshalb nicht geduldet.