Schützen
im Forstamt Reinhausen
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Biodiversität groß geschrieben
Schutzgebiete
Viele der Waldflächen des Forstamtes sind als Naturschutzgebiete oder als Natura-2000 Gebiete geschützt und werden unter besonderen Gesichtspunkten bewirtschaftet. Herausragend sind die beiden großen Fauna-Flora-Habitat(FFH)-Gebiete „Göttinger Wald“ und „Reinhäuser Wald“.
Der Weg zum Urwald
In den sechs Naturwäldern des Forstamtes ist schon seit Jahrzehnten jede Bewirtschaftung unterblieben. Zwei von ihnen, der Naturwald „Fuchslöcher“ mit 26,9 Hektar und die „Pferdekrippe“ mit 18,2 Hektar befinden sich in der Gemeinde Gleichen, die größte Naturwaldfläche, der „Hünstollen“ mit 56,5 Hektar ist in der Gemeinde Bovenden und der Naturwald „Königsbuche“ mit 26,9 Hektar gehört zur Gemeinde Gieboldehausen. Hinzu kommen weitere Waldteile die seit 2018 der natürlichen Waldentwicklung überlassen werden.
Biotope
Wir schützen wertvolle Biotope wie Quellen und Bäche. Wiesen und Trockenrasen werden extensiv gepflegt, damit sie sich artenreich entwickeln können.
Artenschutz
Spezielle Artenschutzmaßnahmen zum Beispiel für Wanderfalke, Schwarzstorch, Uhu oder Geburtshelferkröte werden genauso durchgeführt wie die Erfassung und Kartierung seltener Arten, z.B. der Wildkatze. Dabei arbeiten wir eng mit den örtlichen Vertretern der Naturschutzverbände zusammen.
Naturdienstleistungen im Niedersächsischen Bergland
Das Forstamt Reinhausen koordiniert und steuert die Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen der Landesforsten in den Landkreisen Hameln- Pyrmont, Hildesheim, Holzminden, Northeim, Göttingen, Goslar und Osterode. Seit 2005 sind Projekte zur Moor- und Bruchwaldrenaturierung, Bergwiesenrevitalisierung und Hutewaldentwicklung entstanden.
Die dauerhafte Umsetzung wird durch die langjährigen Praxiserfahrungen der niedersächsischen Forstämter gewährleistet.
Im Niedersächsischen Bergland stehen bislang 13 Kompensationsflächenpools zu Verfügung. Zwei Broschüren stellen die Projekte dar und erläutern unsere Leistungen für Vorhabensträger, Planungsbüros und Landkreise, die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach Naturschutzrecht leisten müssen.