Unsere Jagdangebote

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Jagen in den Niedersächsischen Landesforsten

Mitjägerinnen und Mitjäger rund drei Viertel der Jahresstrecke in den Landesforsten.

Unsere Forstämter bieten dafür attraktive Jagdmöglichkeiten: von der Teilnahme an Bewegungsjagden im Winterhalbjahr über Jagderlaubnisscheine mit Laufzeiten von drei Tagen bis zu drei Jahren  – unsere Forstämter helfen Ihnen gern direkt weiter. Bitte bedenken Sie, dass das Angebot an Jagdmöglichkeiten regional sehr unterschiedlich sein kann. Gerade in waldärmeren Regionen Niedersachsens ist die Nachfrage sehr groß, während wir in waldreicheren und bevölkerungsärmeren Regionen den meisten Wünschen nachkommen können.

Übrigens: Für Jungjägerinnen und -jäger als auch Führerinnen und Führer von Stöberhunden bieten wir in manchen Forstämtern besonders attraktive Bedingungen!

Wir verlangen von allen Jägerinnen und Jägern die Verwendung bleifreier Büchsenmunition, den Status als kundige Person im Sinne der Wildbrethygiene sowie einen aktuellen Schießübungsnachweis.

Jagdpacht- und Pirschbezirksangebote 2024

Die Niedersächsischen Landesforsten verpachten/vergeben in 2024 folgende Jagdbezirke nach schriftlichem Meistgebot

Aktuelles

Passend zur Jagdsaison 2024/25 bieten wir interessierten Mitjäger*innen die Möglichkeiten an einer Ansitz- oder Bewegungsjagd in den Niedersächsischen Landesforsten teilzunehmen. Es wird auf Reh-, Rot-, und Schwarzwild gejagt. Die Freigabe der Rotwildtrophäenträger erfolgt nach Erfüllungsstand des Abschussplanes.

Beide Angebote richten sich an Gruppen von mind. vier und max. sechs Personen und enthalten zwei Übernachtungen in unserer schönen Wagenburg Solling.

Kurzinfo Ansitzjagd im Forstamt Neuhaus:
Beinhaltet vier Ansitze. Die Verpflegung erfolgt selbstständig oder kann hinzugebucht werden.

Mögliche Termine:
22. – 24. Oktober 2024
29. – 31. Oktober 2024
05. – 07. November 2024

Kosten (brutto) für zwei Übernachtungen und vier Ansitze:
Gruppengröße vier Personen:
1714 € (Gruppenpreis), entspricht einem p.P. 428,50 €

Gruppengröße fünf Personen:
2271 € (Gruppenpreis), entspricht einem p.P. 454,2 €

Gruppengröße sechs Personen:
2571 € (Gruppenpreis), entspricht einem p.P. 428,50 €

Kurzinfo Bewegungsjagd im Forstamt Neuhaus und Forstamt Dassel:
Beinhaltet zwei Bewegungsjagden. Die Verpflegung erfolgt selbstständig oder kann hinzugebucht werden.

Mögliche Termine:
15. – 16. November 2024
20. – 21. November 2024
21. – 22. November 2024
22. – 23. November 2024
29. – 30. November 2024
06. – 07. Dezember 2024
10. – 11. Januar 2025

Kosten (brutto) für zwei Übernachtungen und zwei Bewegungsjagden:
Gruppengröße vier Personen:
1714 € (Gruppenpreis), entspricht einem p.P. 428,50 €

Gruppengröße fünf Personen:
2271 € (Gruppenpreis), entspricht einem p.P. 454,20 €

Gruppengröße sechs Personen:
2571 € (Gruppenpreis), entspricht einem p.P. 428,50 €

Für beide Angebote gilt: Voraussetzung zur Teilnahme ist ein gültiger Jagdschein und ein Schießnachweis, der nicht älter als 6 Monate sein darf.
Je Jagdtermin kann nur eine Gruppe teilnehmen. Bei Interesse melden Sie sich per E-Mail an wagenburg@nfa-neuhaus.niedersachsen.de

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FAQ Jagd

Ich möchte in den Landesforsten jagen. An wen kann ich mich wenden?

Etwa 75% der Strecke wird im Durchschnitt der vergangenen Jahre von Mitjägerinnen und Mitjägern erlegt. Dies geschieht vor allem bei den Bewegungsjagden in den Herbst- und Wintermonaten, aber auch im Rahmen von mehrtägigen bis mehrjährigen Jagderlaubnisscheinen. Wenn Sie Interesse an Jagdmöglichkeiten in den Niedersächsischen Landesforsten haben, wenden Sie sich bitte an ein Forstamt in Ihrer Nähe. Voraussetzung für die Beteiligung ist ein aktueller Schießübungsnachweis, der Nachweis über den Status als „kundige Person“ im Sinne der Wildbrethygiene sowie der ausschließliche Einsatz bleifreier Munition.

Warum jagen die Landesforsten?

Wild ist untrennbar mit dem Lebensraum Wald verbunden und nimmt bei dessen nachhaltiger Bewirtschaftung eine zentrale Bedeutung ein.

Mit der Jagd schaffen und erhalten wir waldverträgliche Schalenwildbestände. Die Verjüngung der Waldbaumarten muss weitgehend ohne Schutzmaßnahmen gelingen. Dadurch stellen wir sicher, dass unsere Wälder auch in Zukunft Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion optimal erfüllen. Mit der Jagd verfolgen wir daher in erster Linie waldbauliche Ziele.

Welche Wildarten leben in den Landesforsten?

In unseren Wäldern sind nahezu alle heimischen Schalenwildarten beheimatet. Darüber hinaus kommen zahlreiche andere Wildarten vor, zu denen auch Luchs und Wildkatze zählen.

Welche Leistungen muss ich für den Schießnachweis erbringen?

Für die Beteiligung an der Betriebsjagd ist der Nachweis der jährlich mindestens einmalig erfolgreichen Teilnahme am jagdlichen Übungsschießen Pflicht. Als erfolgreiche Teilnahme gilt die Erfüllung der Anforderungen der LJN-Keilernadel:

  • 5 Schuss in einem hochwildtauglichen Kaliber auf den laufenden Keiler, wovon zwei Schüsse in den Ringen sein müssen – nach hinten aber mindestens im 5er-Ring.
  • Alternativ dazu 20 Schüsse in einem hochwildtauglichen Kaliber, die hintereinander auf den laufenden Keiler oder entsprechende Ziele im Schießkino abgegeben werden müssen.

Schießnachweis-Karten sind bei den jeweiligen Forstämtern erhältlich. Wir akzeptieren gleichwohl Nachweise andere Institutionen und Verbände.

Jagen in den Landesforsten - Spezial

Warum, wann und wie jagen wir in den Landesforsten