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im Forstamt Oldendorf

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Naturschutz im Forstamt

Unsere Wälder sind von naturschutzfachlich enormer Bedeutung: Fast ein Viertel des Landeswaldes im Forstamt Oldendorf ist als Natura 2000-Gebiet oder als Naturschutzgebiet geschützt. Ein Fünftel der Fläche liegt im Wasserschutzgebiet.

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Hohenstein Blick nach Südwest

Der Hohenstein – Urwald von Morgen

Das Naturschutzgebiet Hohenstein ist eines der bedeutendsten Kalkfelsen- und Buchenwaldgebiete Niedersachsens. Einzigartig sind die naturnahen Biotopkomplexe mit Bachtälern, Kalktuffquellen und die Erlen-Eschen-Auenwälder. Der Naturwald „Hohenstein“ ist mit ca. 1.300 ha Fläche die größte nutzungsfreie Waldfläche in Niedersachsen außerhalb des Nationalparks Harz und nicht nur aus naturschutzfachlicher Sicht ein Kronjuwel der Niedersächsischen Landesforsten. Hier entwickelt sich der Wald weitgehend frei von menschlichem Einfluss zum „Urwald von morgen“.

Artenschutz

Nach europäischem Recht streng geschützt sind die FFH-Gebiete „Süntel, Wesergebirge“, „Rinderweide“ und die Vogelschutzgebiete „Uhubrutplätze im Weserbergland“ und „Sollingvorland“.

Wildkatze, Wanderfalke, Seeadler und Hirschkäfer sind in den Wäldern des Forstamtes Oldendorf ebenso zu finden wie eine große Anzahl seltener Pflanzenarten wie Berglauch, Brillenschötchen oder Waldläusekraut.

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Naturdienstleistungen im Niedersächsischen Bergland

Das Forstamt Reinhausen koordiniert und steuert die Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen der Landesforsten in den Landkreisen Hameln- Pyrmont, Hildesheim, Holzminden, Northeim, Göttingen, Goslar und Osterode. Seit 2005 sind Projekte zur Moor- und Bruchwaldrenaturierung, Bergwiesenrevitalisierung und Hutewaldentwicklung entstanden.

Die dauerhafte Umsetzung wird durch die langjährigen Praxiserfahrungen der niedersächsischen Forstämter gewährleistet.

Im Niedersächsischen Bergland stehen bislang 13 Kompensationsflächenpools zu Verfügung. Zwei Broschüren stellen die Projekte dar und erläutern unsere Leistungen für Vorhabensträger, Planungsbüros und Landkreise, die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach Naturschutzrecht leisten müssen.

Ihr Ansprechpartner für Naturdienstleistungen