Unsere Jagdangebote
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Jagen in den Niedersächsischen Landesforsten
Mitjägerinnen und Mitjäger rund drei Viertel der Jahresstrecke in den Landesforsten.
Unsere Forstämter bieten dafür attraktive Jagdmöglichkeiten: von der Teilnahme an Bewegungsjagden im Winterhalbjahr über Jagderlaubnisscheine mit Laufzeiten von drei Tagen bis zu drei Jahren – unsere Forstämter helfen Ihnen gern direkt weiter. Bitte bedenken Sie, dass das Angebot an Jagdmöglichkeiten regional sehr unterschiedlich sein kann. Gerade in waldärmeren Regionen Niedersachsens ist die Nachfrage sehr groß, während wir in waldreicheren und bevölkerungsärmeren Regionen den meisten Wünschen nachkommen können.
Übrigens: Für Jungjägerinnen und -jäger als auch Führerinnen und Führer von Stöberhunden bieten wir in manchen Forstämtern besonders attraktive Bedingungen!
Wir verlangen von allen Jägerinnen und Jägern die Verwendung bleifreier Büchsenmunition, den Status als kundige Person im Sinne der Wildbrethygiene sowie einen aktuellen Schießübungsnachweis.
Aktuelles
Ansitzjagden im Forstamt Neuhaus im Solling
auf Rotwild, Schwarzwild und Rehwild
Dieses Angebot ist buchbar für Gruppen von mindestens vier Personen und maximal sechs Personen und beinhaltet vier Ansitzen mit zwei Übernachtungen oder sechs Ansitzen mit drei Übernachtungen.
Termine
August
– 10.–13. August 2026
– 17.–20. August 2026
September
– 02.–04. September 2026
– 07.–09. September 2026
– 14.–17. September 2026
– 30. September – 02. Oktober 2026
Oktober
– 07.–09. Oktober 2026
– 14.–16. Oktober 2026
Es wird auf Hochwild und Rehwild gejagt. Die Freigabe von Trophäenträgern erfolgt nach Erfüllungsstand des Abschussplanes. Es gilt die Freigabe des Jagdleiters am Jagdtag. Nur für mehrjährige Hochwildtrophäenträger (außer Schwarzwild) werden Jagdbetriebskosten erhoben.
Voraussetzung zur Teilnahme ist ein gültiger Jagdschein und ein Schießnachweis, der nicht älter als 6 Monate sein darf.
Die Übernachtung erfolgt in unserer schönen Wagenburg. Die Wagenburg ist mit einer Küche ausgestattet, sodass eine Selbstverpflegung stattfinden kann. Ebenso gibt es einen Schwenkgrill mit Kohle und Feuerholz. Ein Frühstücks- und Grillpaket kann als Gruppe hinzugebucht werden (Kosten: je Frühstück 15 € p.P., je Grillpaket 25 € p.P.).
Kosten (brutto) für zwei Übernachtungen und 4 Ansitzjagden (ohne Frühstück u./od. Grillpakete):
Gruppengröße vier Personen: 1.320,- € (Gruppenpreis), entspricht einem p.P. 330,- €
Gruppengröße fünf Personen: 1.780,- € (Gruppenpreis), entspricht einem p.P. 445,- €
Gruppengröße sechs Personen: 1.980,- € (Gruppenpreis), entspricht einem p.P. 330,- €
Kosten (brutto) für drei Übernachtungen und 6 Ansitzjagden (ohne Frühstück u./od. Grillpakete):
Gruppengröße vier Personen: 1.980,- € (Gruppenpreis), entspricht einem p.P. 495,- €
Gruppengröße fünf Personen: 2.670,- € (Gruppenpreis), entspricht einem p.P. 534,- €
Gruppengröße sechs Personen: 2.970,- € (Gruppenpreis), entspricht einem p.P. 495,- €
Das Angebot beinhaltet die oben angegebene Anzahl an Übernachtungen. Es ist nicht möglich die Anzahl an Übernachtungsnächten zu reduzieren. Am Anreisetag findet auch der erste Ansitz statt. Am Anreisetag steht die gebuchte Unterkunft ab 14 Uhr für den Gast zur Verfügung. Die Abreise hat bis 10 Uhr zu erfolgen.
Je Jagdtermin kann nur eine Gruppe teilnehmen. Die Buchung erfolgt per E-Mail an wagenburg@nfa-neuhaus.niedersachsen.de.
Die Buchung ist verbindlich.
Genauere Informationen zu dem Angebot erhalten Interessierte von unserer Kollegin Doreen Verwohlt: wagenburg@nfa-neuhaus.niedersachsen.de
FAQ Jagd
Etwa 75% der Strecke wird im Durchschnitt der vergangenen Jahre von Mitjägerinnen und Mitjägern erlegt. Dies geschieht vor allem bei den Bewegungsjagden in den Herbst- und Wintermonaten, aber auch im Rahmen von mehrtägigen bis mehrjährigen Jagderlaubnisscheinen. Wenn Sie Interesse an Jagdmöglichkeiten in den Niedersächsischen Landesforsten haben, wenden Sie sich bitte an ein Forstamt in Ihrer Nähe. Voraussetzung für die Beteiligung ist ein aktueller Schießübungsnachweis, der Nachweis über den Status als „kundige Person“ im Sinne der Wildbrethygiene sowie der ausschließliche Einsatz bleifreier Munition.
Wild ist untrennbar mit dem Lebensraum Wald verbunden und nimmt bei dessen nachhaltiger Bewirtschaftung eine zentrale Bedeutung ein.
Mit der Jagd schaffen und erhalten wir waldverträgliche Schalenwildbestände. Die Verjüngung der Waldbaumarten muss weitgehend ohne Schutzmaßnahmen gelingen. Dadurch stellen wir sicher, dass unsere Wälder auch in Zukunft Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion optimal erfüllen. Mit der Jagd verfolgen wir daher in erster Linie waldbauliche Ziele.
In unseren Wäldern sind nahezu alle heimischen Schalenwildarten beheimatet. Darüber hinaus kommen zahlreiche andere Wildarten vor, zu denen auch Luchs und Wildkatze zählen.
Für die Beteiligung an der Betriebsjagd ist der Nachweis der jährlich mindestens einmalig erfolgreichen Teilnahme am jagdlichen Übungsschießen Pflicht. Als erfolgreiche Teilnahme gilt die Erfüllung der Anforderungen gemäß der Niedersächsischen Verordnung über den Schießübungsnachweis:
- Abgabe von mindestens 10 Schuss im Kaliber .222 oder stärker davon mindestens 5 Schuss auf ein sich bewegendes Ziel, das Schalenwild darstellt
Schießübungsnachweis-Karten sind bei den jeweiligen Forstämtern erhältlich.
