Windenergie
im niedersächsischen Wald

Partner für die Projektierung von Windenergieanlagen gesucht

Die Niedersächsischen Landesforsten (NLF) möchten als größter Flächen- und Waldeigentümer Niedersachsens die behutsame Öffnung des Waldes für den Bau von Windenergieanlagen (WEA) nutzen und ihren Beitrag zur Energiewende leisten.

Mit Verabschiedung des neuen Windenergieerlasses sind die politischen Rahmenbedingungen zur Nutzung von Waldflächen für die Windenergie geschaffen worden. Unter Berücksichtigung der Auflagen des LROP soll die Errichtung von Windenergieanlagen im Wald bzw. die Ausweisung von entsprechenden Vorrang- oder Eignungsgebieten durch die regionale Raumordnungsplanung möglich werden.

In diesem Zusammenhang werden windenergieanlagenprojektierende Firmen gesucht, die Interesse an der Errichtung und am Betrieb von Windenergieanlagen auf Flächen der Niedersächsischen Landesforsten haben und bereit sind, entsprechende Standortsicherungsverträge zu schließen.

Die Kriterien zur behutsamen Öffnung des Waldes für die Errichtung von Windenergieanlagen sind im neuen Landesraumordnungsprogramm formuliert.

Die Flächenpotenziale, die sich durch Anwendung der Kriterien gemäß LROP-Entwurf I ergeben, werden in Losen ausgeboten. Die Flächenkulisse von insgesamt 12 Losen stellen die NLF unter folgendem Link in Form von GIS-Layern zur Verfügung. Abstandsvorgaben zur Wohnbebauung wurden nicht berücksichtigt.

Hier finden Sie die Shape-Dateien zum Download

Das Passwort zur Einsichtnahme in die Daten ist schriftlich beim Fachbereich Gestattungen & Neue Geschäftsfelder abzufragen.

Einzelfläche „Giebelheide“
Bitte reichen Sie Ihr Angebot über das Angebotsformular für die Einzelfläche „Giebelheide“ bis zum 11.04.2025 ein.

Einzelfläche „Peheimer Feld“
Bitte reichen Sie Ihr Angebot über das Angebotsformular für die Einzelfläche „Peheimer Feld“ bis zum 11.04.2025 ein.
Da die Ausweisung eines Vorrang- oder Eignungsgebietes für die Windenergie durch den Landkreis nach derzeitigen Erkenntnissen ausscheidet, suchen die NLF einen Projektierer, der mit Ihnen bei der Gemeinde eine Flächennutzungsplanänderung erwirkt. Die zukünftige Betreibergesellschaft dieses Windparks soll nahezu 100 % in den Händen der Bürger Vorort liegen. 

Bitte geben Sie jeweils ein auf die Fläche spezifisch angepasstes Angebot ab.
Gerne können Sie sich bei Fragen an den Fachbereich Gestattungen & Neue Geschäftsfelder oder an das zuständige Forstamt wenden.

Windenergie

In diesem Zusammenhang wird ein projektierendes Unternehmen gesucht, welches Windenergieanlagen auf den Flächen der NLF errichten sowie betreiben möchte und bereit ist, einen entsprechenden Gestattungsvertrag zu schließen.

Hier finden Sie die Shape-Dateien sowie den Vertragsentwurf zum Download.

Das Passwort zur Einsichtnahme in die Daten ist schriftlich beim Fachbereich Gestattungen & Neue Geschäftsfelder abzufragen.

Einzelfläche „Vierhöfen Süd“

Bitte reichen Sie Ihr Angebot über die Angebotsunterlage für die Einzelfläche „Vierhöfen“ bis zum 22.10.2026 ein. Die Nutzungsfläche beträgt ca. 94 ha. Eine grafische Darstellung der entsprechenden Teilfläche finden Sie in der Shape-Datei. Abstandsvorgaben zur Wohnbebauung wurden nicht berücksichtigt.

Bitte geben Sie jeweils ein auf die Fläche spezifisch angepasstes Angebot ab und berücksichtigen Sie eventuelle Änderungen des EEG´s durch den Gesetzgeber.
Gerne können Sie sich bei Fragen an den Fachbereich Gestattungen & Neue Geschäftsfelder oder an das zuständige Forstamt Sellhorn wenden.

Windenergie
Windenergie

Im Falle eines Zuschlags, erhalten Sie die Möglichkeit, gemeinsam mit den NLF für die Aufnahme in das Regionale Raumordnungsprogramm zu werben sowie dort einen Windpark zu projektieren und später zu betreiben. Das genaue Projektgebiet ist spätestens sechs Monate nach Standortsicherungsvertragsabschluss seitens der jeweiligen Firma zu benennen, vorzustellen und als Anlagen zum Standortsicherungsvertrag zu nehmen.

Dieser erstreckt sich dann nur noch auf das Projektgebiet, das ab Vertragsunterzeichnung acht Jahre für die jeweilige Firma reserviert ist. Die Firmen, mit denen die Standortsicherungsverträge geschlossen wurden, verpflichten sich, das öffentlich-rechtliche Genehmigungsverfahren innerhalb von max. drei Jahren nach Schaffung der öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen durch Ausweisung eines Vorrang- oder Eignungsgebietes für Windenergie zu beantragen.

Windenergie

Im Falle eines Zuschlags, erhalten Sie die Möglichkeit, gemeinsam mit den NLF einen Windpark zu projektieren und später zu betreiben. Das genaue Projektgebiet richtet sich nach dem aktuellen RROP und ist als Anlage zum Gestattungsvertrag zu nehmen.

Die Firma, mit denen jeweils ein Gestattungsvertrag geschlossen wird, verpflichten sich, das öffentlich-rechtliche Genehmigungsverfahren innerhalb von max. drei Jahren nach Schaffung der öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen durch Ausweisung eines Vorrang- oder Eignungsgebietes für Windenergie zu beantragen.

Das Standortsicherungsentgelt wird ab Nennung der Projektgebiete fällig und bezieht sich auf die Projektgebietsfläche. Ab dem Zeitpunkt, ab dem rechtskräftig ausgewiesene Vorrang- oder Eignungsgebiete vorliegen, erstreckt sich das Standortsicherungsentgelt auf die der NLF gehörende Fläche innerhalb des jeweiligen Vorrang- oder Eignungsgebietes.

Mit Ihrer Angebotsabgabe erkennen Sie den Standortsicherungsvertrag samt anhängendem Gestattungsvertragsmuster unwiderruflich an. Im Falle eines Zuschlags werden Sie den Vertrag in der hier vorgelegten Form schließen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Fachbereich „Gestattungen & Neue Geschäftsfelder“.

Windenergie

Das Reservierungsentgelt wird ab Zuschlag des Projektgebiets fällig und bezieht sich auf die Projektgebietsfläche. Ab dem Zeitpunkt, ab dem rechtskräftig ausgewiesene Vorrang- oder Eignungsgebiete vorliegen, erstreckt sich das Reservierungsentgelt auf die der NLF gehörende Fläche innerhalb des jeweiligen Vorrang- oder Eignungsgebietes.

Der diesem Ausbietungsverfahren zugrunde liegende Gestattungsvertrag samt Anlagen dient als Muster. Mit Angebotsabgabe erkennt der Bieter dieses Mustervertragswerk in der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe geltenden Fassung als Grundlage für einen im Zuschlagsfall zu schließendem Vertrag verbindlich an.

Wir behalten uns vor, das Vertragsmuster – insbesondere bei Änderungen der zugrunde liegenden gesetzlichen Rahmenbedingungen (z. B. EEG, BGB) anzupassen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Fachbereich „Gestattungen & Neue Geschäftsfelder“.

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Unterlagen zum Download

Hier finden Sie die Angebotsunterlage.

Angebotsunterlage

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