Forstwirtschaftsmeister*in mit vorhergehender Qualifizierung

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Forstwirtschaftsmeister*in mit vorhergehender Qualifizierung

Das Niedersächsische Forstliche Bildungszentrum und das Landeszentrum Wald – Forstliches Bildungszentrum (Magdeburgerforth, Sachsen-Anhalt) veranstalten auch im Jahr 2027 einen Vorbereitungslehrgang auf die Prüfung zum/zur Forstwirtschaftsmeister* in.

Diese betriebliche Qualifizierung ist bedarfsorientiert und erfolgt, um freiwerdende Arbeitsplätze zu besetzen. Die Niedersächsischen Landesforsten schreiben hiermit folgende Arbeitsplätze als Forstwirtschaftsmeister*in aus:

  • NFA Göhrde
  • NFA Liebenburg
  • NFA Oldendorf
  • NFA Reinhausen (Ausbildung)
  • NFA Riefensbeek (Ausbildung)
  • NFA Unterlüß
  • forstliches Bildungszentrum

Bewerbungsberechtigt sind alle Forstwirte*innen der Nds. Landesforsten 1n einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, welche folgende Kriterien erfüllen:

  • erfolgreich abgeschlossene Ausbildung im Ausbildungsberuf Forstwirt*in und
  • mindestens fünfjährige praktische Tätigkeit als Forstwirt*in
    • Die fünf Jahre müssen bis zum Beginn der Qualifizierung (Januar 2027) absolviert sein
    • Im Einzelfall können überdurchschnittliche Leistungen oder berufliche Erfahrungen einbezogen werden, die der Praxis als Forstwirt*in zumindest gleichwertig sind

Bewerbungsschluss ist der 12. Juli 2026

Nach bestandener Forstwirtschaftsmeisterprüfung soll Im Anschluss oder bei Vakanz (spätestens Ende 2028) die Versetzung erfolgen.

Der Lehrgang wird in Blöcken zu je 2 – 3 Wochen in Münchehof und Magdeburgerforth abgehalten. Er beläuft sich auf rund 22 Wochen, verteilt auf das ganze Jahr 2027. Der zeitliche Ablauf der Blöcke sowie die Prüfungstermine folgen.

Für die Teilnehmer*innen am Vorbereitungslehrgang gilt der Tarifvertrag über die Fortbildung zum/zur Forstwirtschaftsmeister*in vom 16.09.1982 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 3 vom 23.04.2002.

Nach Beschluss des Verwaltungsrates der NLF wird abweichend von vorgenanntem Tarif während der Unterrichtsblöcke das volle Entgelt weitergezahlt.

Mit den ausgewählten Bewerbenden wird eine Nebenabrede zur Qualifizierunggeschlossen.

Nach der erfolgreichen Qualifizierung wird die Tätigkeit als Forstwirtschaftsmeister*in übertragen. Der/die Forstwirt*in erhält eine persönliche Zulage über den Unterschiedsbetrag zu der Entgeltgruppe 8. Nach Bewährung in der sechsmonatigen Probezeit erfolgt eine Bestellung und damit einhergehende Höhergruppierung. Für Tätigkeiten in der Ausbildung wird zusätzlich eine persönliche Zulage gewährt.

Es handelt sich um Vollzeitarbeitsplätze. Durch Möglichkeiten der flexiblen und familienorientierten  Arbeitszeitregelungen unterstützen wir die Vereinbarkeit  von Familie und Beruf. Auch die Möglichkeit einer vollzeitnahen Teilzeit prüfen wir bei bewerberseitigem Interesse.

Die NLF sind bestrebt, die Unterrepräsentanz von Frauen und Männern in den einzelnen Entgeltgruppen auszugleichen. In der Entgeltgruppe 8 TV-Forst sind Frauen bei den NLF unterrepräsentiert, daher werden Bewerbungen von Frauen besonders begrüßt.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.

Die  Teilnehmer*innen an den Auswahlgesprächen erhalten Reisekosten und Lohnfortzahlung  durch  die  entsendenden Forstämter. Sie erfolgen kurz nach denSommerferien.

Eine dienstliche Beurteilung fließt in die Entscheidungsfindung ein.

Bewerber*innen bewerben sich bitte bis zum 12.07.2026 ausschließlich über diesen Link mit folgenden Anlagen:

  • Motivationsschreiben
  • Prüfungszeugnis als Forstwirt*in

Telefonische Auskunft erteilt Ihnen gern das Sachgebiet Personalmanagement:
Frau Ditschun unter +49 (0) 531 / 1298 – 431 oder
Herr Thiemann unter +49 (0) 531 / 1298 – 432

 

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