Illegale Müllentsorgung durch Verbrennen

 In Forstamt Sellhorn, Regionale Presseregion Nordost

Die Niedersächsische Landesforsten erstatten Anzeige gegen Unbekannt

(Lüneburg / Barendorf) Illegale Müllbeseitigung durch Verbrennen. Mitten auf einem für den Naturschutz besonders wertvollem Sand-Magerrasen in der Steinhöhe wurden blaue Müllsäcke, verunreinigtes Stroh, diverse Plastikteile, Pappreste, Zeitungen, Farbeimer mit Farbresten, Metallteile, Pflanzenreste und gelbe Plastiktafeln verbrannt. Die Niedersächsische Landesforsten veranlassen die ordnungsgemäße Entsorgung. Eine Anzeige gegen Unbekannt ist bereits erstattet worden.

Nils Mischke, Förster für Naturdienstleistungen im Forstamt Sellhorn, hat die Brandstelle am Montag dieser Woche entdeckt. Er erklärt: „Die Brandfläche ist etwa ein bis zwei Quadratmeter groß. Die Kunststoffrückstände sind zerschmolzen und über den Boden wie eine Schlammdecke geflossen. Vermutlich sind Schadstoffe in den Boden gesickert. Außerdem ist nicht auszudenken, was passiert wäre, wenn trockene Witterung geherrscht hätte und die Vegetation in Brand geraten wäre“.

Nils Mischke vermutet, dass die Verbrennung am Wochenende stattfand, da Regenreste sichtbar waren. Brisant ist an dieser Stelle ist, dass es sich bei der Fläche um einen wertvollen und seltenen Trockenrasen handelt. „Das Erdreich an der Brandstelle ist durch die Verbrennung mit Schadstoffen kontaminiert, es muss abgetragen und fachgerecht entsorgt werden. Sachdienliche Hinweise, die zur Aufklärung dieser Tat führen können, bitte ich an die zuständige Polizeidienststelle Scharnebeck zu richten“, appelliert Nils Mischke.

Hintergrund:

Die Steinhöhe ist Teil der zu den Niedersächsischen Landesforsten gehörenden Revierförsterei Barendorf. Sie ist ein etwa 14 ha großer Ökopunktepool auf der verschiedene Baumaßnahmen kompensiert werden. Die Eingriffsregelung in Deutschland sieht bei Veränderungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes die Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vor. Das bedeutet, dass Handlungen, die zu einer Schädigung oder Zerstörung (Beeinträchtigung) führen, gleichwertig oder gleichartig an anderer Stelle in örtlicher Nähe ausgeglichen werden müssen. Die Rechtsgrundlagen dazu finden sich im Bundesnaturschutzgesetz und im Baugesetzbuch.

Die Steinhöhe besteht überwiegend aus lichten Kiefernwäldern mit Eiche und Birke, Waldheide-Übergangsbereiche, sowie einem Trockenrasen. Ehemals war die Fläche ein Panzerübungsgelände und eine Abbaufläche für den Elbeseitenkanal, weshalb sich interessante Strukturen für die Natur ausgebildet haben.

Beitragsbild:

Illegale Müllbeseitigung durch Verbrennen. Mitten auf einem für den Naturschutz besonders wertvollem Sand-Magerrasen in der Steinhöhe wurden blaue Müllsäcke, verunreinigtes Stroh, diverse Plastikteile, Pappreste, Zeitungen, Farbeimer mit Farbresten, Metallteile, Pflanzenreste und gelbe Plastiktafeln verbrannt (Fotos: Nils Mischke / Niedersächsische Landesforsten)

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