Ab wann leidet der Wald durch menschliche Nutzung?

 In Forstamt Neuenburg, Regionale Presseregion West

Offroad-Radfahrrouten im Tiergarten entdeckt

(Delmenhorst/Neuenburg) Dieser Tage entdeckt eine Waldbesucherin frische Fahrradspuren im Tiergarten, welcher vom Forstamt Neuenburg der Niedersächsischen Landesforsten gepflegt wird. Sie führen über längere Strecken kleine Hänge hinunter und zwischen den Bäumen durch. Schadet dem Wald diese Nutzung und ist ein Radfahren abseits der Wege überhaupt erlaubt?

„Ein klares „Ja“ und ein klares „Nein“ auf diese beiden Fragen. Das Radfahren abseits der Wege führt zu einer Schädigung der Bodenvegetation. Gerade in den Hanglagen fehlt dann das festigende Wurzelwerk und der Boden beginnt zu erodieren“, klärt Jens Meier, Leiter der Revierförsterei Hasbruch auf. Das schade langfristig dem Wald.

Auch die Tierwelt leidet bei zu starker Störung. „Platz für Tiere ist durch das dichte Wegenetz im Tiergarten ohnehin schon sehr beschränkt. Das Offroadfahren macht es für Tiere noch schwieriger Rückzugsräume zu finden“, ergänzt Uwe Mestemacher, Forstamtsleiter des Forstamtes Neuenburg.

Das Radfahren im Wald regelt das Niedersächsische Waldgesetz. Dieses erlaubt das Radfahren ausschließlich auf Wegen. „Wer mit einem Fahrrad, BMX-Rad oder Mountainbike abseits der Wege erwischt wird, riskiert also eine Ordnungswidrigkeit“, so Meier weiter.

Meier appelliert an alle Waldbesuchenden: „Alle wollen den Tiergarten zur Erholung nutzen, sei es zum Spazierengehen, Joggen oder Spielen. Das muss sich aber in den Maßen bewegen, in denen weder andere Erholungssuchende, noch der Wald leidet. Bitte nehmt Rücksicht und unterlasst das Radfahren im Gelände!“

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