Niedersächsisches Forstamt Göhrde sperrt Zienitzer Straße für den öffentlichen Verkehr

 In Forstamt Göhrde, Regionale Presseregion Nordost

(Göhrde) Das Niedersächsische Forstamt Göhrde sperrt ab dem 14. September 2026 die Zienitzer Straße für den öffentlichen Kraftfahrzeugverkehr. Betroffen ist der Abschnitt zwischen der L 253 am Abzweig Riebrau und dem alten Forsthaus Zienitz. Der Abzweig in Richtung Kollase bleibt frei und weiterhin befahrbar. Die Sperrung soll weitere Schäden an den Straßenrändern vermeiden und gleichzeitig dazu beitragen, die alte Buchenallee entlang der Strecke möglichst zu erhalten.

Grund für die Sperrung sind – wie bereits bei anderen Straßen im Bereich der Göhrde – zunehmende Schäden an den Seitenrädern des Weges. Die Nutzung durch den öffentlichen Kraftfahrzeugverkehr führt insbesondere bei Begegnungs- und Ausweichmanövern zu einer zusätzlichen Belastung der Straßenränder. Dadurch entstehen Absätze und ausgefahrene Randbereiche, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen und regelmäßig aufwendig instandgesetzt werden müssen.

Hinzu kommt die alte Buchenallee entlang der Zienitzer Straße. Um die Verkehrssicherheit bei einer weiteren öffentlichen Nutzung der Straße dauerhaft zu gewährleisten, wären an einzelnen Bäumen umfangreiche Eingriffe erforderlich. Durch die Sperrung kann der notwendige Umfang dieser Maßnahmen deutlich reduziert werden.

„Wir stehen hier vor einer schwierigen Abwägung. Die Zienitzer Straße führt durch einen landschaftlich besonders wertvollen Bereich. Die alte Buchenallee möchten wir möglichst erhalten und gleichzeitig unserer Verantwortung für die Verkehrssicherheit gerecht werden. Durch die Sperrung für den öffentlichen Kraftfahrzeugverkehr können wir die notwendigen Eingriffe an den Bäumen auf ein Minimum reduzieren“, erklärt das Niedersächsische Forstamt Göhrde.

Die Zienitzer Straße befindet sich vollständig im Eigentum der Niedersächsischen Landesforsten. Als Eigentümer tragen die NLF sowohl die Baulast als auch die Verkehrssicherungspflicht.

Die Sperrung wird ab dem 14. September 2026 durch geschlossene Schranken umgesetzt. Für forstbetriebliche Zwecke und berechtigte Nutzungen bleibt die erforderliche Erreichbarkeit gewährleistet. Der Abzweig nach Kollase ist von der Sperrung nicht betroffen.

Das Forstamt Göhrde bittet alle Verkehrsteilnehmenden um Verständnis für die Maßnahme und darum, die Sperrung und die Beschilderung vor Ort zu beachten. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, weitere Schäden an der Straße zu vermeiden und zugleich die wertvolle alte Buchenallee möglichst zu erhalten.

Kartenausschnitt (NLF) zum kostenlosen Download finden Sie hier.

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