Diepholzer Moorschnucken pflegen Heide

 In Forstamt Ahlhorn, Regionale Presseregion West

Frühjahrsbeweidung auf dem Pestruper Gräberfeld

(Wildeshausen) Seit einigen Tagen schon können Spaziergänger auf dem Pestruper Gräberfeld wieder die etwa 100 Moorschnucken und 20 Ziegen von den Schäfer*innen Ole Wohlann und Susanne Loewe auf der Heide beobachten. 2007 initiierte Heiner Brüning, damaliger Revierleiter bei den Niedersächsischen Landesforsten, die Beweidung des 33 ha großen Areals am Rande von Wildeshausen. Sein Nachfolger Jasper Brüning arbeitet nun schon einige Jahre mit Wohlann und Loewe zusammen. „Die Schafe werden voraussichtlich bis Ende Mai die Heide beweiden und sollen die frisch austreibenden Kiefern, Birken und Faulbaumsträucher verbeißen. Vor allem aber halten die Tiere das Gras kurz, welches die Heide ständig zu überwachsen droht“, so Jasper Brüning.

Heimatverein Düngstrup unterstützt

Nachts sind die Schafe im Schafkoben, den der Heimatverein Düngstrup zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung gestellt hat. So sind die Tiere vor nächtlichen Räubern geschützt. Wasser für die Tränke und Strom für den Weidezaun werden von der Familie Schomburg gesponsert, die in der alten Schäferei wohnt. „Über die Jahre hat sich hier eine tolle Zusammenarbeit mit vielen Unterstützern entwickelt. Meinen herzlichen Dank an alle“, freut sich Brüning über das Projekt.

In den Genuss des Anblicks der weidenden Schnucken können Besucher bei einem Rundgang kommen. „Bitte halten Sie dabei etwas Abstand, um Hütehunde und den Schäfer nicht bei der Arbeit zu stören“, bittet der Förster.

Rücksichtnahme auf Gräberfeld

Die Niedersächsischen Landesforsten appellieren außerdem an die Besucher des Gebietes, die Leinenpflicht für Hunde einzuhalten. „Nicht nur wegen möglicher Beunruhigung der Schafherde, sondern auch wegen der einsetzenden Brut- und Setzzeit (01.04 bis 15.07.) gehören Hunde an die Leine. Das Rauchen und Feuermachen ist von März bis Oktober jeden Jahres im Wald, in Mooren und in Heiden untersagt“, so Jasper Brüning. Das Pestruper Gräberfeld ist zusammen mit dem „Rosengarten“ als Naturschutzgebiet ausgewiesen, daher gilt ganzjährig ein Wegegebot und die Entnahme von Pflanzen oder Teilen davon ist nicht gestattet.

Bilder (Landesforsten) zum kostenlosen Download finden Sie hier

Recommended Posts
Auto - schützend